In diesem Beitrag möchten wir folgende Fragen beantworten: Wer ist für Graffitientfernung zuständig? Und wer bezahlt Graffitientfernung? Zudem werfen wir einen Blick darauf, ob Graffitientfernung umlagefähig ist und mit welchen Leistungen Sie von der Versicherung rechnen können.
Ihr Haus ist mit Graffiti besprüht worden? Nun ist schnelles Handeln geboten. Denn Vandalismus zieht unter Umständen Nachahmer an und es gibt noch weitere Gründe, weshalb Sie Graffiti schnell entfernen sollten. Allerdings sollte man das nicht einfach das Graffiti überstreichen, auch wenn das zunächst wie die kostengünstigste Option erscheint. Damit sind wir auch schon bei der entscheidenden Frage: Wer muss für die Graffitientfernung zahlen?
Auf dem Papier lässt sich diese Frage einfacher beantworten als in der Realität. Denn Hausbesitzer können seit mittlerweile fast 20 Jahren Strafanzeige gegen Sprayer stellen und zusätzlich zivilrechtlich Schadensersatz von diesen erhalten.
Tatsächlich kommt es aber nur selten dazu. Denn es ist überaus schwierig, die Sprayer im Nachhinein zu identifizieren oder auf frischer Tat zu ertappen. Dementsprechend sind die Chancen sehr gering, dass Verursacher per gerichtlicher Anordnung zur Kasse gebeten werden. Die nächste naheliegende Idee wäre nun, dass die Versicherung den Schaden übernimmt.
Die Versicherung zahlt für die Graffitientfernung nur dann, wenn dies explizit im Vertrag festgehalten wurde. Zum Leidwesen vieler Hausbesitzer ist das aber häufig nicht der Fall.
Sollte Ihre Gebäudeversicherung allerdings auch Graffitischäden abdecken, so müssen Sie entsprechende Schäden schnellstmöglich nicht nur bei der Versicherung melden, sondern auch bei der Polizei. Dokumentieren Sie den Vandalismus zudem mit aussagekräftigen Fotos.
In einigen Verträgen ist die maximale Versicherungssumme allerdings gedeckelt und Vermieter sind zu einer Selbstbeteiligung bei der Graffitientfernung verpflichtet. Zudem können die Prämien steigen, wenn sie regelmäßig Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Beispielsweise, weil Sie Ihre Versicherung regelmäßig wegen Graffitibeseitigung kontaktieren.
Hier wollen wir mit unserem Servicevertrag Abhilfe schaffen. Sie zahlen einen Pauschalbetrag und wir entfernen die Graffiti ein Jahr lang, wann immer es nötig ist. Der Vorteil: Sie müssen die Schmierereien nicht mehr polizeilich melden und ihre Versicherungsprämien steigen nicht.
Ganz im Gegenteil: Wer sich für den Servicevertrag entscheidet, kann anschließend mit seiner Versicherung über eine Reduzierung der Versicherungsprämie sprechen, da es von nun an keine Schadensmeldungen wegen Graffiti mehr gibt.
Versicherungen entscheiden hier zwar nicht einheitlich, wir haben allerdings zum einen Kunden, die berichten, dass ihre Prämien während der Laufzeit des Servicevertrages gesunken sind. Zum anderen gibt es auch Servicevertrag-Kunden, die mit ihrer Versicherung eine Beteiligung an den Initialkosten des Servicevertrags (Graffitientfernung, Fassadenaufbereitung und Schutzversiegelung) ausgehandelt haben. Auch wenn es dafür keine Garantie gibt, zeigen sich die Versicherungen in vielen Fällen Gesprächsbereit, weil auch für sie Aufwand und Kosten durch den Graffitifrei-Servicevertrag sinken können.
Kann der Sprayer nicht ermittelt werden und wenn die Versicherung nicht für die Graffitientfernung an der Fassade zahlt, rückt als nächstes der Vermieter selbst in den Blickpunkt.
Fakt ist: Der Vermieter muss für die Graffitientfernung Sorge tragen. Das heißt, er muss auch für die Entfernung zahlen und kann die Kosten nur unter bestimmten Umständen auf die Mieter umlegen. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Graffitientfernung kann also richtig teuer werden, vor allem wenn sie regelmäßig vorgenommen werden muss. Deshalb haben wir bei Graffiti frei uns mit dem Servicevertrag eine Alternative überlegt. Hier zahlen Sie einen Pauschalbetrag für ein Jahr, und können unsere professionelle Graffitibeseitigung immer in Anspruch nehmen, wenn Sie sie brauchen. In einigen Fällen lassen sich die Kosten dafür auch umlegen.
Auf diese Frage gibt es leider keine einfache Antwort, denn die Gerichte entscheiden hier unterschiedlich. Unserer Erfahrung nach kommt es dabei auf das betroffene Objekt, die Mietsituation und entsprechende Formulierungen im Mietvertrag an.
Grundsätzlich sind die Instandhaltungskosten nicht über die Betriebskosten abzurechnen. Dort können nur Kosten aufgelistet werden, die regelmäßig anfallen. Das Amtsgerichts Berlin-Neukölln hat dementsprechend geurteilt, dass die Graffitientfernung auf diese Weise umgelegt werden kann, wenn sie regelmäßig stattfindet und die Fassade nur gereinigt, aber nicht erneuert werden muss. Unser Servicevertrag kann Ihnen hier entgegenkommen, allerdings sollten Sie sich vorher rechtlich absichern.
Denn im Gegensatz dazu steht beispielsweise ein Urteil des Landesgerichts Berlin von 2016. In diesem wurde festgestellt, dass Graffitientfernung in den Bereich der Instandsetzung fällt und damit unter keinen Umständen umlagefähig ist. Übrigens: In einem weiteren Blogbeitrag haben wir einer weiteren wichtigen Frage in diesem Kontext gewidmet: Wie teuer ist eine Graffitientfernung?
Werfen wir nochmal einen Blick auf die eingangs gestellte Frage: Wer muss für die Graffitientfernung zahlen? Kann der Verursacher ermittelt werden, kann der Hausbesitzer vor Gericht grundsätzlich Schadensersatz von diesem erstreiten. Funktioniert dies nicht, übernimmt die Versicherung, allerdings nur, wenn es explizit so vertraglich festgehalten wurde.
Ansonsten muss der Vermieter selbst in die Tasche greifen. In einigen Fällen ist die Graffitientfernung aber umlagefähig. Mit dem Graffiti Frei Servicevertrag zahlen sie jährlich einen Pauschalbetrag und profitieren von schneller Bereinigung des Graffiti-Schadens. Dadurch vermeiden sie zudem steigende Versicherungsprämien und können somit gleich doppelt sparen. Bei Gebäuden in Graffiti-Hotspots, deren Fassaden häufiger beschmiert werden, amortisieren sich die Kosten für den Servicevertrag dementsprechend innerhalb kürzester Zeit.
Mit dem Servicevertrag können aber nicht nur Geld sparen, sondern auch jede Menge Zeit: Statt bei der Polizei Anzeige zu erstatten, Handwerker zu suchen, Angebote einzuholen, den Handwerker-Einsatz zu koordinieren und sich mit ihrer Versicherung auseinanderzusetzen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail – und wir kümmern uns innerhalb kürzester Zeit um die Graffitientfernung!
Oder schreiben Sie uns. Wir sind 24/7 für Sie da.