AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Graffiti Frei GmbH

(1) Geltung

a) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und der Graffiti Frei GmbH ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Regelungen in Einzelverträgen und/oder einer Auftragsbestätigung, in der mindestens der Umfang der geschuldeten Leistung und die Vergütung geregelt sind, und in Rahmenverträgen haben vorrangige Geltung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Graffiti Frei GmbH gelten dann ergänzend. Soweit für die Aufträge die VOB/B vereinbart wird, hat diese Vorrang.

b) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von der Graffiti Frei GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

- Bei sich widersprechenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diejenigen der Graffiti Frei GmbH vorrangige Geltung.

c) Alle von der Graffiti Frei GmbH unterbreiteten Angebote sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss. Ersatzansprüche gegen die Graffiti Frei GmbH aus der Rücknahme eines Angebotes sind ausgeschlossen. Einzelverträge kommen durch Auftrag des Kunden und Annahme durch die Graffiti Frei GmbH zu Stande.

d) Angebote sind für die Dauer von drei Monaten gültig, Verlängerung vorbehalten.

(2) Angebote und Bestätigungsschreiben

a) Alle Angebote sind freibleibend.

b) Vereinbarungen mit Beauftragten bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

c) Mit der Auftragserteilung willigt der Auftraggeber in die Speicherung und Verarbeitung seiner auftragsbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ein.

(3) Auftragsbestätigung und -ausführung

a) Bei Auftragserteilung wird eine Bestätigung mit Ausführungstermin zugestellt.

b) Der Ausführungstermin wird bei Bedarf mit dem Kunden abgesprochen. Soweit dies nicht erfolgt oder Termine zur Leistungserbringung im Einzelvertrag festgelegt sind, ist die geschuldete Leistung entsprechend der zeitlichen Anforderung des jeweiligen Auftraggebers schnellstmöglich zu erbringen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

c) Anspruch auf termingerechte Auftragsausführung laut Auftragsbestätigung besteht nur nach gesondertem schriftlichen Einverständnis.

d) Bei Auftragsausführung ist bei Bedarf der Zugang zu Wasser und Strom offenzuhalten.

e) Nach Auftragsausführung sind die geleisteten Arbeiten von einem Bevollmächtigten beim Techniker schriftlich der Graffiti Frei GmbH zu bestätigen, soweit ein Bevollmächtigter des Auftraggebers anwesend ist. Der Auftraggeber erhält nach Auftragsausführung eine Dokumentation per Email übersandt, soweit als möglich.

f) Soweit der Auftraggeber nicht im eigenen Namen, sondern in Vertretung des Eigentümers handelt (insbesondere Hausverwalter), ist die Vollmacht des Eigentümers unverzüglich vorzulegen. Adressänderungen sind, auch beim vertretenen Eigentümer, unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, ebenso Wechsel des vertretenen Eigentümers. Unterbleibt dies, gelten Zustellung unter der bisherigen Adressen als wirksam erfolgt.

g) Betrifft der Auftrag ein Denkmal, so hat der Auftraggeber dies im Voraus mitzuteilen und die entsprechenden Bescheide der Denkmalbehörde vorzulegen. Da die Ausführung der Arbeiten der vorherigen Abstimmung und Zustimmung der Denkmalbehörde bedarf, kann sich der Auftragsumfang und die Ausführungsart sowie der Kostenrahmen ändern. Preisangebote und Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind insoweit grundsätzlich freibleibend. Ein geändertes Angebot nach Abstimmung mit der Denkmalbehörde wird dem Auftraggeber vorgelegt und ist von ihm schriftlich freizugeben. Die Graffiti Frei GmbH wird den Auftraggeber bei der Abstimmung und Zustimmungseinholung mit der Denkmalbehörde unterstützen.

(4) Serviceverträge

a) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die im Servicevertrag beschriebenen Vereinbarungen.

b) Eine Änderung der Vereinbarungen bedarf der schriftlichen Bestätigung.

(5) Zahlung

a) Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung). Bei physischem Vertragsdokumenten gilt die Kopie bzw. der Durchschlag als Auftragsbestätigung. Sofern vertraglich vereinbart kann die Rechnungsstellung auch nach erbrachter Leistung erfolgen. Auch in diesem Falle erhält der Kunde die Rechnung per E-Mail. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin oder falls keine E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt, erfolgt die Zustellung der Rechnung auf postalischem Wege an die Geschäftsadresse des Kunden.

b) Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar binnen 14 Tagen. Binnen 7 Tagen ab Fälligkeit tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mit Verzugseintritt stehen der Graffiti Frei GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.

c) Wird die Leistung auf Grund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen sind.

d) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich Vorkasse bei Serviceverträgen erfolgt. Bei Neukunden wird Vorkasse oder eine Anzahlung für Einzelaufträge erhoben, soweit nicht anders vereinbart.

e) Alle Beträge sind Netto-Beträge, also zuzüglich der Umsatzsteuer. Diese wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, zu Lasten des Kunden berechnet.

f) Eine etwaige Berichtigung der Rechnung durch die Graffiti Frei GmbH und Beanstandungen des Kunden müssen schriftlich spätestens 2 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

g) Gegen Forderungen der Graffiti Frei GmbH ist eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(6) Gewährleistung

a) Mängel und Schlechtleistungsrügen sind gegenüber der Graffiti Frei GmbH binnen 5 Tagen ab vollständiger Leistungserbringung, bei Teilleistungen binnen 5 Tagen ab Erbringung der Teilleistung bei der Graffiti Frei GmbH schriftlich geltend zu machen und detailliert zu begründen. Die Graffiti Frei GmbH ist in diesem Falle zur eigenen Nacherfüllung berechtigt, respektive Nacherfüllung vom Vertragspartner zu verlangen.

b) Die Graffiti Frei GmbH einschliesslich Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, ist zum Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Mängel und Mangelfolgeschäden nur verpflichtet, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dies gilt auch für Verzug von weiteren Auftragnehmern der Graffiti Frei GmbH, deren Leistungen zur Erbringung der Leistung der Graffiti Frei GmbH erforderlich sind, soweit die Graffiti Frei GmbH diesen Verzug beim Dritten nicht zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerungen der Leistungserbringung durch die Graffiti Frei GmbH wird diese von der Einhaltung der Ausführungsfristen befreit. Diese verlängern sich um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Tätigkeit durch die Graffiti Frei GmbH. Dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche sind in diesen Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Der Ersatz von Vermögensschäden ist ausgeschlossen. In jedem Fall wird Haftung auf einen Betrag von € 25.000,- pro Schadensfall beschränkt.

c) Für entstandene Schäden aufgrund eines mangelhaften Untergrundes wird nicht gehaftet.

d) Auf versiegelte Flächen besteht eine Gewährleistung von 2 Jahren im Rahmen der Haltbarkeit und Wirkungsweise der Versiegelung.

(7) Kündigung

a) Soweit nicht einzelvertraglich anders vereinbart, gilt für Serviceverträge und Vollserviceverträge eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend mit der erstmaligen Fertigstellung der Fassade (Schutzbeschichtung). Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende bei maßgeblichen Zugang bei Graffiti Frei GmbH gekündigt wird.

b) Der Wechsel des Eigentümers berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung und führt nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Der Auftraggeber wird sich bemühen, den Vertrag vom bisherigen auf den neuen Eigentümer überzuleiten. Gelingt dies nicht, ist der Auftraggeber im Verhältnis zur Graffiti Frei GmbH berechtigt, den Vertrag nach vorstehenden Absatz a zu kündigen. Die Vergütungspflicht bleibt unberührt.

(8) Gerichtsstand

a) Gerichtsstand ist Berlin.

b) Auf alle Verträge zwischen der Graffiti Frei GmbH und Dritten ist deutsches Recht anzuwenden

(9) Schlussbestimmungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt es die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weiterer Verträge nicht. Gleiches gilt beim Vorliegen einer Regelungslücke. Die unwirksame Bestimmung oder die Regelungslücke ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien gewollten entspricht.

b) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Rahmenvertrag, einem Einzelvertrag oder einem Einzelauftrag abweichende oder ergänzende Regelungen sowie nachträgliche Änderungen oder Streichungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

c) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Seite während und nach der Vertragslaufzeit zu wahren. Die Vertragsparteien werden diese Verpflichtung auf ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auferlegen. Es gilt das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung.

Graffiti Frei GmbH  |  Berlin, Stand Mai 2023